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Batteriegestütztes zentrales Stromversorgungssystem für Sicherheitszwecke zur Versorgung medizinisch genutzter Bereiche BSV (ehemals ZSV)
In der VDE 0100 Teil 710 - 11/ 2002 sind die medizinischen Bereiche und Einrichtungen definiert, die den Einsatz eines batteriegestützten zentralen Stromversorgungssystems für Sicherheitszwecke zur Versorgung medizinisch genutzter Bereiche BSV (ehemals ZSV) erfordern. Bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung muss zur Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes eine sich selbständig einschaltende Ersatzstromversorgung unabhängig von der Einrichtung innerhalb von 0,5 s oder mindestens 15 s die Versorgung der Verbraucher übernehmen. Die geforderte Versorgungsdauer kann mehr als 24 h betragen. Unter Erfüllung von Behandlungs- und Evakuierungsbedingungen sind häufig 3 h ausreichend. Über wiederkehrende Prüfungen aus Vorgaben in Betriebsanleitungen und aus Vorgaben in nationalen/ örtlichen Vorschriften sind Nachweise zu führen.
Einige wesentliche Unterschiede zur USV:
- Ausgangsspannung +/- 1%
- Ladeeinrichtung lädt entnommenen Strommenge innerhalb von 6 h wieder ein
- Auslösung von nachgeschalteten Verbrauchersicherungen bei Batteriebetrieb
- Betriebs- und Störmeldungen laut Vorschrift
- Je nach Anforderungen werden ZSV’en im Mittlauf- oder Dauerbetrieb (erhöhter Ladestrom) angeboten.
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